DIE THEORIE DES ZINSES (II)
Einführung
In den Kreisen der Freiwirtschafter - die Spezialisten der Wirtschaft - wird immer wieder auf die verderbliche Wirkung des Zinses hingewiesen, gesprochen, festgestellt. Obwohl dies erkannt wurde, auch von weiteren Teilen der Bevölkerung, gelingt es einfach nicht, den Zins abzuschaffen. Dies kommt daher, weil die Übermacht der Banken einfach unübertreffbar ist.
Der Zins müsste abgeschafft werden, weil er sich auf drei Prinzipien stützt; das erste wurde bereits besprochen; das zweite ist falsch, das dritte ist wahr, aber unmoralisch und ethisch nicht vertretbar.
Das zweite Prinzip, auf dem sich der Zins stützt ist die Dauerhaftigkeit des Geldes.
Das dritte Prinzip, auf dem sich der Zins stützt ist Erpressung.
Die Dauerhaftigkeit des Geldes ist eine falsche Ansicht, Verblendung, Illusion.
Die Erpressung ist eine strafbare Handlung, die aber im Fall des Zinses nicht geahndet wird.
Im folgenden sei kurz auf diese beiden Prinzipien eingegangen, für die Vertiefung sei auf die entsprechende Literatur hingewiesen. Dies geschieht nur um den Internet-Leser zu informieren. Zur Belegung des hier Vorgetragenen werden im Anschluss, Artikel aus der Presse gebracht - ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
1. Dauerhaftigkeit des Geldes
Wir wissen - und die Relativitätstheorie spricht hier ein klares Wort - dass es Dauerhaftigkeit nicht gibt. Dauerhaftigkeit ist eine Illusion in der irdischen Welt, in der Wirtschaft, in dem Leben des Menschen (er wird geboren, wächst und stirbt). Dauerhaftigkeit ist eine falsche Ansicht, falsches Denken, Irrtum..
Die Buddhisten werden nicht müde über die Vergänglichkeit des Daseins, Welt, Menschen zu sprechen. Obwohl die Veränderlichkeit des Lebens im Westen überbekannt ist - in der Naturwissenschaft eine entdeckte Realität - (Biorhythmen, Jahreszeiten, wiederkehrende Katastrophen, Seuchen, Krankheiten (Gürtelrose), redet man immer wieder von "Ewig, Absolut, Dauerhaft, Beständig. Ewig existierende Götter und Dämonen, Ewiges Leben", ein Unsinn Nonplusultra. Die Dauerhaftigkeit ist schon ein Prinzip, aber sie gilt nicht auf dieser Erde und die Taten, welche hier verrichtet werden können. Solange der Unsinn von der Dauerhaftigkeit auf Erden die Rede sein wird, solange werden wir mit dem Leiden eines falschen Geldwertes konfrontiert sein.
Das Geld stützt sich auf die Dauerhaftigkeit. Der Wert des Geldes wird als etwas Dauerhaftes aufgefasst. Einmal in die Tasche gesteckt, verfault es nicht, verliert seinen Wert nicht - bis auf die Inflation. Geld ist nicht verändert in seinem Wert, 10 Euro sind 10 Euro, sie werden weder mehr noch weniger mit der Zeit. Waren verlieren mit der Zeit an Wert (von Ausnahme wie Raritäten abgesehen), da sie verfaulen, werden unmodisch, unpraktisch, veralten, technisch überholt, funktionsunfähig, sich abnützen, rosten, zerbrechen (Wertminderung der Ware).
Beim Kauf sind Geld=Ware.
Nach einer bestimmten Zeit - Zeit der Wertminderung der Ware - wird aus dieser Gleichung eine Ungleichung. Das Geld bleibt konstant. Während die Ware ihre Wertminderung erfahren hat, durch den Lauf der Zeit, Nutzung, rosten, verfaulen usw. hat das Geld seinen Wert beibehalten. Das kommt daher, weil das Geld als Wertbeständig gehalten wird, dauerhaft angesehen wird. Das Geld sollte nicht nur während des Kaufes gleich der Ware sein, sondern, auch hinterher, und genauso sich verhalten wie die Waren, sie verfaulen, unmodisch werden, unpraktisch, veralten, technisch überholt, funktionsunfähig, sich abnützen, rosten, zerbrechen (Wertminderung des Geldes). Dies ist aber heute (1999) nicht der Fall. Dadurch entsteht Leid, Zerstörung des Gleichgewichts, Ungerechtigkeit, soziale Armut, Arbeitslosigkeit, und alle möglichen Übel, die die Freiwirtschaftler gerne immer wieder aufzählen; es entsteht das, was die Buddhisten mit einem Wort nennen: Leiden.
Die Balance der Gerechtigkeit (Ware=Geld) wird - wenn das Geld nicht am Wert verliert mit der gleichen Zeitdauer der Ware - gestört, so dass das Leiden nur eine zwangsläufige Folge sein muss. Die Waage der Gerechtigkeit oder der Gleichheit Ware=Geld wird durch die Dauerhaftigkeit des Geldes, zerstört; (siehe das Diagramm "Stand der Waage der Gerechtigkeit, heute (1999)").
Dies hat Konsequenzen, katastrophale Konsequenzen
Der absolute Wert des Geldes oder die Verlustlosigkeit gegenüber der Ware gibt Anlass es zu besitzen und einmal erhalten es zu behalten, horten, verstecken, und, es dann wieder herauszuholen bei passendem Gelegenheitskauf. Der normale Arbeiter wird es nicht zu einer Hortung des Geldes kommen lassen, da er nur soviel verdient wie er ausgibt für seinen Unterhalt. Nur der, welcher gut oder im Übermass Geld erhält, verdient, einkassiert, wird in der Lage sein, das Überschüssige zu Horten, in Keller, unter der Matratze, im Safe, in einer Steueroase zu deponieren. Kommt kein Gelegenheitskauf zustande, so wird er sein Geld weiterhin in Sicherheit halten. Sind keine Käufe vorgesehen, dann wird es jemand gegeben, der was kaufen will als Kredit; doch hier wird der Geldgeber für die Herausgabe seines Geldes einen Preis verlangen, Obolus, Opfer, Gebühr, welcher Zins genannt wird.
Wenn das Geld faulen würde wie die Ware, dann käme der Geldhalter nicht auf die Idee das Geld zu horten, es in Sicherheit zu bringen; er würde sich genauso verhalten wir der Warenbesitzer, möglichst schnell es wieder los zu werden, um zu verhindern, dass es an Wert verliert. Genau das, wollen die Freiwirtschafter erreichen: in dem Sie das Geld mit einer Gebühr belasten - zu Anfangszeiten der Freiwirtschaft mit einer Stempelmarke. Wird der Geldschein mit einer Gültigkeitsfrist versehen, oder Nummer und werden Seriennummern, was die Gültigkeit betrifft, abgerufen, weil die Frist der Gültigkeit abgelaufen ist, oder der Wirtschatskreislauf es fordert, dann verliert das Geld seine Gültigkeit, Beständigkeit, und diejenigen, welche die abgerufene Serie besitzen, verlieren ihr Geld. Das Geld verliert seine Gültigkeit, es ist genauso wie die Ware behandelt worden, die nach einer bestimmten Zeit ungültig gemacht würde. Der Kapitalist oder der Geldhalter ist gezwungen, sein Geld zu versteuern. Wird der Geldhalter sein Geld weiterhin bei sich behalten, so muss er hierfür einen bestimmten Prozentwert (heutiger Vorschlag, 1999) abführen. Will er die Entwertung seines Geldes - durch eine gesetzlich vorgeschriebene Gebühr (Marke, Steuer oder Abfuhr an der Quelle, Quellensteuer) vermeiden, dann muss er das Geld in Umlauf bringen, und nachweisen, dass er es nicht besitzt. Damit wird eine Umlaufsicherung des Geldes erreicht. Das Geld wird für Hortung uninteressant, und es gibt (fast automatisch) keine Geldleiher mehr. Der Geldleiher leiht nur das Geld, des Zinses wegen. Er will sein Geld dadurch vermehren.
Die Hortung und damit verbunden, das Kapitalleihen, ergibt sich nur dadurch, weil das Geld seine Beständigkeit nicht verliert - wie die Ware.
Nota Bene: in bezug auf die praktische Machbarkeit des Rückruf in bezug auf die unbeschränkte Gültigkeit des Geldes bestehen zur Zeit verschiedene Vorschläge, Modelle, welche mehr oder weniger brauchbar, anwendbar, kostenverursachend sind, dennoch, unabhängig einer Machbarkeit dieser Gleichstellung (Geld=Ware), sei hier nur das Prinzip diskutiert.
Dies besagt, dass in einer gesunden Wirtschaft Ware=Geld sein muss.
Der absolute Wert des Geldes fordert einen Preis, Obolus Opfer, Gebühr, welcher Zins genannt wird. Will man Geld haben, das man nicht hat, muss man einen Zins zahlen. Und hier beginnen die strafbaren Handlungen: Erpressungen
2. Erpressung
Aufgrund der Beständigkeit des Geldes gegenüber der Ware und der naheliegenden Hortung, fordert der Geldhalter ein Opfer vom Geldnehmer, bei der Freigabe seines Geldes. Da das Opfer nicht freiwillig gegeben, geleistet wird, wird der Tribut, der Preis, den man zahlen muss für das Leihen des Geldes, mit gemischten Gefühlen aufgenommen.





























Beispiel:
Person A leiht von der Bank 70.000.- Euro bei 10 Prozent, um ein Haus zu bauen. Nach 10 Jahren hat sie nicht nur 70.000.- Euro zurückbezahlt, sondern das Doppelte, 140.000.-Euro. (Siehe der Artikel von Eckhard Grimmel: Kreisläufe in der Natur auf dieser Webseite)
Der Zins stützt sich auf die Überlegenheit des Geldes gegenüber den Waren; Beständig gegen Unbeständig.
Während der Tomatenverkäufer möglichst gleich schnell nach der Ernte seine Ware verkaufen muss, kann der Käufer (Geldhalter) warten. Der Verkäufer riskiert mit den Tomaten sein Geschäft und sein Leben. Der Käufer (Geldhalter) wartet, bis der Tomatenhändler bankrott ist, um ihm dann nachher Geld zu leihen, damit er wieder anfangen kann sein Geschäft hoch zu bauen - wenn er überhaupt nach dem Konkurs nochmals probieren will. Dafür verlangt der Geldgeber auch noch einen Preis - den Zins. Er hat durch das Zuwarten nicht nur den Tomatenhändler ruiniert, sondern zieht ihn noch tiefer in den Dreck, in dem er ihm zumutet Geld gegen Gebühr anzunehmen. Der Tomatenhändler - wenn er nicht Selbstmord verüben will - MUSS den zusätzlichen Preis von seinem Geldgeber (=Ruinierer) zahlen. Er wurde zuerst ruiniert und jetzt zahlt er nochmals dafür. Der Geldgeber hat ihn ruiniert und nach der Konkursanmeldung bietet er ihm Geld an, aber mit Gebühr, Zins. Der Tomatenhändler hat keine andere Wahl.
Das verübte Verbrechen besteht darin, dass der Tomatenhändler durch den Konkurs in eine Notsituation geraten ist, die der Geldgeber strenggenommen absichtlich herbeigeführt hat, und, indem er diese Notsituation ausnützt, macht er sich - strenggenommen, strafbar. Der Strafgesetzbuch spricht hier ein klares Wort: Wer die Notsituation Anderer ausnützt (z.B. Nötigung, Betrug, usw.) macht sich strafbar. Der Geldgeber mutet dem Tomatenhändler zuerst den Konkurs zu, und, nicht genug, nutzt die Not aus, in dem er ein Tribut fordert. Der Zins ist deshalb ein Preis, der aus der Ausnützung einer Notsituation, entstanden ist, zu zahlen ist; dies ist das Verbrecherische an der Sache.
Strenggenommen will der Geldnehmer kein Geld leihen, aber er muss, weil er es nicht hat, und wenn er leben will, hat er keine andere Wahl, als es zu leihen. Diese Situation wird schamlos ausgenutzt. Das Ausnützen der Armut, der Bedürftigkeit Anderer, der Not, einer Notsituation ist aber strafbar, und stellt - nach dem Strafgesetzbuch der Europäischen Union - eine strafbare Handlung dar, sprich Erpressung dar.
Die Forderung des Zinses, stützt sich einerseits auf die Beständigkeit des Geldes (falsche Ansicht) und auf der anderen Seite auf die Ausnützung einer Notsituation (Erpressung als Strafbare Handlung).
Erpressung ist in der Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland so definiert:
(Aus: StGB surkamp Taschenbuch nomos, Frankfurt am Main 1976, Seite 120, ISBN 3-518-18513-6)
§ 253 Erpressung
(1) Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem
empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und
dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um
sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die
Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen
ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem
Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten
Begehung einer Erpressung verbunden hat.
(Aus: StGB surkamp Taschenbuch nomos, Frankfurt am Main 1976, Seite 120, ISBN 3-518-18513-6)
Das Problem ist, dass - wie gesagt - aufgrund der Verblendung eines "ewigdauernden Dasein", sprich, hier, Beständigkeit des Geldes gegenüber der Ware, solch eine Verhaltensweise - das Verbrechertum der Geldhalter - wie geschildert zwischen Tomatenhändler und Geldhalter, nicht als solcher erkannt wird. Man erkennt einfach nicht, dass hier regelrechtes Verbrechen vorliegt. Man nimmt die Sache so, als ob es völlig normal wäre, dass in der Wirtschaft, der Eine den Anderen erpressen kann. Denn der Zins ist eine Erpressung, der Zinsnehmer ein Erprester. der Zinsnehmer wird stets den geeigneten Zeitpunkt abwarten, um das Geld aus seiner Tasche oder Tresor einer Bank zu holen; dieser Zeitpunkt ist stets derjenige, bei dem er den höchsten Zinssatz abverlangen kann. Es ist sozusagen, vom Ansatz her eine Erpressung.
Die Kirche war (fast) stets dagegen, weil sie hier eine Unmoralität sah. Dennoch gab es unentschlossene Päpste, und Päpste, die den Zins befürworteten.
Man redet viel von "Ethischer Wirtschaft", aber oft redet man am Rande, um den Brei herum, das Wahre, Wirkliche, Tatsächliche, Unmoralische und Verbrecherische, hört man selten. Nie ist die Rede - vor allem in theologischen Kreise - von einer Theorie des Zinses, welche sich auf verbrecherische, falsch-irrealistische Werte stützt. Der Wert der Absoluten Beständigkeit, Ewigkeit.
Solange die Theologen "Die Ewigkeit" der Schöpfung, Gott, und was alles noch, verkünden, wird es nie zu einem "relativen" Wert kommen - wie die Buddhisten es verkünden, und somit auch nicht zu einem "relativcen Wert des Geldes" kommen. So einfach ist es.
Nota Bene:
Frau Margrit Dormann hat symbolisch gesprochen "Tausende" solcher Briefe geschrieben. Leider ist sie verstorben ohne ihren Traum verwirklicht zu haben: die soziale Gerechtigkeit stützend auf die Gleichheit GELD=WARE.
Der Zins wurde hier unter anderem als eine Erpressung dargestellt; eine Erfindung des Verfassers dieser Zeile?
Sicherlich nicht. Nicht mal ein Krümmelchen diese Ideen, sind Ideen des Verfassers diese Zeilen.
Im Folgende sei erlaubt, Artikel aus der Presse zu bringen, die belegen, dass der Zins, eine Erpressung ist.
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