DIE THEORIE DES ZINSES (II)
Einführung
In den Kreisen der Freiwirtschafter - die Spezialisten
der Wirtschaft - wird immer wieder auf die verderbliche Wirkung des Zinses
hingewiesen, gesprochen, festgestellt. Obwohl dies erkannt wurde, auch
von weiteren Teilen der Bevölkerung, gelingt es einfach nicht, den
Zins abzuschaffen. Dies kommt daher, weil die Übermacht
der Banken einfach unübertreffbar ist.
Der Zins müsste abgeschafft werden, weil er sich
auf drei Prinzipien stützt; das erste wurde bereits besprochen; das zweite ist falsch, das dritte ist wahr, aber
unmoralisch und ethisch nicht vertretbar.
Das zweite Prinzip, auf dem sich der Zins stützt ist
die Dauerhaftigkeit des Geldes.
Das dritte Prinzip, auf dem sich der Zins stützt
ist Erpressung.
Die Dauerhaftigkeit des Geldes ist eine falsche Ansicht, Verblendung, Illusion.
Die Erpressung ist eine strafbare
Handlung, die aber im Fall des Zinses nicht geahndet wird.
Im folgenden sei kurz auf diese beiden Prinzipien eingegangen,
für die Vertiefung sei auf die entsprechende Literatur hingewiesen.
Dies geschieht nur um den Internet-Leser zu informieren. Zur Belegung des
hier Vorgetragenen werden im Anschluss, Artikel aus der Presse gebracht
- ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
1. Dauerhaftigkeit des Geldes
Wir wissen - und die Relativitätstheorie spricht
hier ein klares Wort - dass es Dauerhaftigkeit nicht gibt. Dauerhaftigkeit
ist eine Illusion in der irdischen Welt, in der Wirtschaft, in dem Leben
des Menschen (er wird geboren, wächst und stirbt). Dauerhaftigkeit
ist eine falsche Ansicht, falsches Denken, Irrtum..
Die Buddhisten werden nicht müde über die Vergänglichkeit
des Daseins, Welt, Menschen zu sprechen. Obwohl die Veränderlichkeit
des Lebens im Westen überbekannt ist - in der Naturwissenschaft eine
entdeckte Realität - (Biorhythmen, Jahreszeiten, wiederkehrende Katastrophen,
Seuchen, Krankheiten (Gürtelrose), redet man immer wieder von "Ewig,
Absolut, Dauerhaft, Beständig. Ewig existierende Götter und Dämonen,
Ewiges Leben", ein Unsinn Nonplusultra. Die Dauerhaftigkeit
ist schon ein Prinzip, aber sie gilt nicht auf dieser Erde und die Taten,
welche hier verrichtet werden können. Solange der Unsinn von der Dauerhaftigkeit
auf Erden die Rede sein wird, solange werden wir mit dem Leiden eines falschen
Geldwertes konfrontiert sein.
Das Geld stützt sich auf die Dauerhaftigkeit. Der
Wert des Geldes wird als etwas Dauerhaftes aufgefasst. Einmal in die Tasche
gesteckt, verfault es nicht, verliert seinen Wert nicht - bis auf die Inflation.
Geld ist nicht verändert in seinem Wert, 10 Euro sind 10 Euro, sie
werden weder mehr noch weniger mit der Zeit. Waren verlieren mit der Zeit
an Wert (von Ausnahme wie Raritäten abgesehen), da sie verfaulen,
werden unmodisch, unpraktisch, veralten, technisch überholt, funktionsunfähig,
sich abnützen, rosten, zerbrechen (Wertminderung der Ware).
Beim Kauf sind Geld=Ware.
Nach einer bestimmten Zeit - Zeit der Wertminderung der
Ware - wird aus dieser Gleichung eine Ungleichung. Das Geld bleibt konstant.
Während die Ware ihre Wertminderung erfahren hat, durch den Lauf der
Zeit, Nutzung, rosten, verfaulen usw. hat das Geld seinen Wert beibehalten.
Das kommt daher, weil das Geld als Wertbeständig gehalten wird, dauerhaft
angesehen wird. Das Geld sollte nicht nur während des Kaufes gleich
der Ware sein, sondern, auch hinterher, und genauso sich verhalten wie
die Waren, sie verfaulen, unmodisch werden, unpraktisch, veralten, technisch
überholt, funktionsunfähig, sich abnützen, rosten, zerbrechen
(Wertminderung des Geldes). Dies ist aber heute (1999) nicht der Fall.
Dadurch entsteht Leid, Zerstörung des Gleichgewichts, Ungerechtigkeit,
soziale Armut, Arbeitslosigkeit, und alle möglichen Übel, die
die Freiwirtschaftler gerne immer wieder aufzählen; es entsteht das,
was die Buddhisten mit einem Wort nennen: Leiden.
Die Balance der Gerechtigkeit (Ware=Geld) wird - wenn
das Geld nicht am Wert verliert mit der gleichen Zeitdauer der Ware - gestört,
so dass das Leiden nur eine zwangsläufige Folge sein muss. Die Waage
der Gerechtigkeit oder der Gleichheit Ware=Geld wird durch die Dauerhaftigkeit
des Geldes, zerstört; (siehe das Diagramm "Stand der Waage der Gerechtigkeit,
heute (1999)").
Dies hat Konsequenzen, katastrophale
Konsequenzen
Der absolute Wert des Geldes oder die Verlustlosigkeit
gegenüber der Ware gibt Anlass es zu besitzen und einmal erhalten
es zu behalten, horten, verstecken, und, es dann wieder herauszuholen bei
passendem Gelegenheitskauf. Der normale Arbeiter wird es nicht zu einer
Hortung des Geldes kommen lassen, da er nur soviel verdient wie er ausgibt
für seinen Unterhalt. Nur der, welcher gut
oder im Übermass Geld erhält, verdient, einkassiert, wird in
der Lage sein, das Überschüssige zu Horten, in Keller, unter
der Matratze, im Safe, in einer Steueroase zu deponieren. Kommt
kein Gelegenheitskauf zustande, so wird er sein Geld weiterhin in Sicherheit
halten. Sind keine Käufe vorgesehen, dann wird es jemand gegeben,
der was kaufen will als Kredit; doch hier wird der Geldgeber für die
Herausgabe seines Geldes einen Preis verlangen, Obolus, Opfer, Gebühr,
welcher Zins genannt wird.
Wenn das Geld faulen würde
wie die Ware, dann käme der Geldhalter nicht auf die Idee
das Geld zu horten, es in Sicherheit zu bringen; er würde sich genauso
verhalten wir der Warenbesitzer, möglichst schnell es wieder los zu
werden, um zu verhindern, dass es an Wert verliert. Genau das, wollen die
Freiwirtschafter erreichen: in dem Sie das Geld mit einer Gebühr belasten
- zu Anfangszeiten der Freiwirtschaft mit einer Stempelmarke. Wird der
Geldschein mit einer Gültigkeitsfrist versehen, oder Nummer und werden
Seriennummern, was die Gültigkeit betrifft, abgerufen, weil die Frist
der Gültigkeit abgelaufen ist, oder der Wirtschatskreislauf es fordert,
dann verliert das Geld seine Gültigkeit,
Beständigkeit, und diejenigen, welche die abgerufene Serie
besitzen, verlieren ihr Geld. Das Geld verliert seine Gültigkeit,
es ist genauso wie die Ware behandelt worden, die nach einer bestimmten
Zeit ungültig gemacht würde. Der Kapitalist oder der Geldhalter
ist gezwungen, sein Geld zu versteuern. Wird der Geldhalter sein Geld weiterhin
bei sich behalten, so muss er hierfür einen bestimmten Prozentwert
(heutiger Vorschlag, 1999) abführen. Will er die Entwertung seines
Geldes - durch eine gesetzlich vorgeschriebene Gebühr (Marke, Steuer
oder Abfuhr an der Quelle, Quellensteuer) vermeiden, dann muss er das Geld
in Umlauf bringen, und nachweisen, dass er es nicht besitzt. Damit wird
eine Umlaufsicherung des Geldes erreicht. Das Geld wird für Hortung
uninteressant, und es gibt (fast automatisch) keine Geldleiher mehr. Der
Geldleiher leiht nur das Geld, des Zinses wegen. Er will sein Geld dadurch
vermehren.
Die Hortung und damit verbunden,
das Kapitalleihen, ergibt sich nur dadurch, weil das Geld seine Beständigkeit
nicht verliert - wie die Ware.
Nota Bene: in bezug
auf die praktische Machbarkeit des Rückruf in bezug auf die unbeschränkte
Gültigkeit des Geldes bestehen zur Zeit verschiedene Vorschläge,
Modelle, welche mehr oder weniger brauchbar, anwendbar, kostenverursachend
sind, dennoch, unabhängig einer Machbarkeit dieser Gleichstellung
(Geld=Ware), sei hier nur das Prinzip diskutiert.
Dies besagt, dass in einer gesunden Wirtschaft Ware=Geld
sein muss.
Der absolute Wert des Geldes fordert einen Preis, Obolus
Opfer, Gebühr, welcher Zins genannt wird. Will man Geld haben, das
man nicht hat, muss man einen Zins zahlen. Und hier beginnen die strafbaren
Handlungen: Erpressungen
2. Erpressung
Aufgrund der Beständigkeit des Geldes gegenüber
der Ware und der naheliegenden Hortung, fordert der Geldhalter ein Opfer
vom Geldnehmer, bei der Freigabe seines Geldes. Da das Opfer nicht freiwillig
gegeben, geleistet wird, wird der Tribut, der Preis, den man zahlen muss
für das Leihen des Geldes, mit gemischten Gefühlen aufgenommen.
Beispiel:
Person A leiht von der Bank 70.000.- Euro bei 10 Prozent,
um ein Haus zu bauen. Nach 10 Jahren hat sie nicht nur 70.000.- Euro zurückbezahlt,
sondern das Doppelte, 140.000.-Euro. (Siehe der Artikel von Eckhard Grimmel:
Kreisläufe in der Natur auf dieser Webseite)
Der Zins stützt sich auf
die Überlegenheit des Geldes gegenüber den Waren; Beständig
gegen Unbeständig.
Während der Tomatenverkäufer möglichst
gleich schnell nach der Ernte seine Ware verkaufen muss, kann der Käufer
(Geldhalter) warten. Der Verkäufer riskiert mit den Tomaten sein Geschäft
und sein Leben. Der Käufer (Geldhalter) wartet, bis der Tomatenhändler
bankrott ist, um ihm dann nachher Geld zu leihen, damit er wieder anfangen
kann sein Geschäft hoch zu bauen - wenn er überhaupt nach dem
Konkurs nochmals probieren will. Dafür verlangt
der Geldgeber auch noch einen Preis - den Zins. Er hat durch
das Zuwarten nicht nur den Tomatenhändler ruiniert, sondern zieht
ihn noch tiefer in den Dreck, in dem er ihm zumutet Geld gegen Gebühr
anzunehmen. Der Tomatenhändler - wenn er nicht Selbstmord verüben
will -
MUSS den zusätzlichen Preis von seinem Geldgeber (=Ruinierer)
zahlen. Er wurde zuerst ruiniert und jetzt zahlt er nochmals dafür.
Der Geldgeber hat ihn ruiniert und nach der Konkursanmeldung bietet er
ihm Geld an, aber mit Gebühr, Zins. Der Tomatenhändler hat keine
andere Wahl.
Das verübte Verbrechen besteht
darin, dass der Tomatenhändler durch den Konkurs in eine
Notsituation geraten ist, die der Geldgeber strenggenommen absichtlich
herbeigeführt hat, und, indem er diese Notsituation ausnützt,
macht er sich - strenggenommen, strafbar.
Der Strafgesetzbuch spricht hier ein klares Wort: Wer die Notsituation
Anderer ausnützt (z.B. Nötigung, Betrug, usw.) macht sich strafbar.
Der Geldgeber mutet dem Tomatenhändler zuerst den Konkurs zu, und,
nicht genug, nutzt die Not aus, in dem er ein Tribut fordert. Der Zins
ist deshalb ein Preis, der aus der Ausnützung einer Notsituation,
entstanden ist, zu zahlen ist; dies ist das Verbrecherische
an der Sache.
Strenggenommen will der Geldnehmer kein Geld leihen, aber
er muss, weil er es nicht hat, und wenn er leben will, hat er keine andere
Wahl, als es zu leihen. Diese Situation wird schamlos ausgenutzt. Das Ausnützen
der Armut, der Bedürftigkeit Anderer, der Not, einer Notsituation
ist aber strafbar, und stellt - nach dem Strafgesetzbuch der Europäischen
Union - eine strafbare Handlung dar, sprich Erpressung dar.
Die Forderung des Zinses, stützt sich einerseits
auf die Beständigkeit des Geldes (falsche Ansicht) und auf
der anderen Seite auf die Ausnützung einer Notsituation (Erpressung
als Strafbare Handlung).
Erpressung ist in der Strafgesetzbuches der Bundesrepublik
Deutschland so definiert:
(Aus: StGB surkamp Taschenbuch nomos, Frankfurt am Main
1976, Seite 120, ISBN 3-518-18513-6)
§ 253 Erpressung
(1) Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch
Drohung mit einem
empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder
Unterlassung nötigt und
dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines
anderen Nachteil zufügt, um
sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird
mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt
oder die
Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als
verwerflich anzusehen
ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe
Freiheitsstrafe nicht unter einem
Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel
vor, wenn der Täter
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande
handelt, die sich zur fortgesetzten
Begehung einer Erpressung verbunden hat.
(Aus: StGB surkamp Taschenbuch nomos, Frankfurt am Main
1976, Seite 120, ISBN 3-518-18513-6)
Das Problem ist, dass - wie gesagt - aufgrund der Verblendung
eines "ewigdauernden Dasein", sprich, hier, Beständigkeit des Geldes
gegenüber der Ware, solch eine Verhaltensweise - das Verbrechertum
der Geldhalter - wie geschildert zwischen Tomatenhändler und Geldhalter,
nicht als solcher erkannt wird. Man erkennt einfach
nicht, dass hier regelrechtes Verbrechen vorliegt. Man nimmt
die Sache so, als ob es völlig normal wäre, dass in der Wirtschaft,
der Eine den Anderen erpressen kann. Denn der Zins ist eine Erpressung,
der Zinsnehmer ein Erprester. der Zinsnehmer wird stets den geeigneten
Zeitpunkt abwarten, um das Geld aus seiner Tasche oder Tresor einer Bank
zu holen; dieser Zeitpunkt ist stets derjenige, bei dem er den höchsten
Zinssatz abverlangen kann. Es ist sozusagen, vom Ansatz her eine Erpressung.
Die Kirche war (fast)
stets dagegen, weil sie hier eine Unmoralität sah. Dennoch gab es
unentschlossene Päpste, und Päpste, die den Zins befürworteten.
Man redet viel von "Ethischer
Wirtschaft", aber oft redet man am Rande, um den Brei herum,
das Wahre, Wirkliche, Tatsächliche, Unmoralische und Verbrecherische,
hört man selten. Nie ist die Rede - vor allem
in theologischen Kreise - von einer Theorie des Zinses, welche sich auf
verbrecherische, falsch-irrealistische Werte stützt. Der
Wert der Absoluten Beständigkeit, Ewigkeit.
Solange die Theologen "Die Ewigkeit"
der Schöpfung, Gott, und was alles noch, verkünden, wird es nie
zu einem "relativen" Wert kommen - wie die Buddhisten es verkünden,
und somit auch nicht zu einem "relativcen Wert des Geldes" kommen. So einfach
ist es.
Nota Bene:
Frau Margrit Dormann hat symbolisch gesprochen "Tausende"
solcher Briefe geschrieben. Leider ist sie verstorben ohne ihren Traum
verwirklicht zu haben: die soziale Gerechtigkeit stützend auf die
Gleichheit GELD=WARE.
Der Zins wurde hier unter anderem als eine Erpressung
dargestellt; eine Erfindung des Verfassers dieser Zeile?
Sicherlich nicht. Nicht mal ein Krümmelchen diese Ideen, sind Ideen des Verfassers diese Zeilen.
Im Folgende sei erlaubt, Artikel aus der Presse zu bringen,
die belegen, dass der Zins, eine Erpressung ist.
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