(Aus: Der 3.Weg Juli 2000)
Eckhard Grimmel
20. Juni: "Tag des Kopfgeldes"

- Am 20. Juni 1948 bekam jeder Bundesbürger ein "Kopfgeld". Der Autor argumentiert für eine Wiedereinführung dieser Regelung -

Der 5. Mai ist der "Europatag", der 3 Oktober ist der "Tag der deutschen Einheit". Der 20. Juni sollte zum "Tag des Kopfgeldes "erklärt werden! Durch das "1.Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens" (Währungsgesetz) vom 20. 6 1948 wurde die Währung der "Reichsmark" (RM) durch die neue Währung der "Deutschen Mark" (DM) ersetzt.

Senf ( 1998, S. 69) beschreibt diese "Währungsreform" treffend so:
"Von einem Tag auf den anderen waren alle Geldbeträge fast nichts mehr wert Sie wurden im Verhältnis 10:1 (manche auch 6,5:1) abgewertet und in DM umgetauscht bzw umgerechnet. Alle Geldbeträge - Bargeld, Sparguthaben, Lebensversicherungen ebenso wie Schulden. Wer Geld gehortet hatte und früh genug in Sachwerte umgestiegen war, kam wieder ungeschoren über die Währungsreform hinweg. Wer Fabriken besass, konnte diese nicht nur hinüberretten (soweit sie nicht zerstört waren), sondern wurde auch noch von den Schulden entlastet. Die Leidtragenden waren wieder die kleinen Leute. Und dann bekam jeder 40 DM auf die Hand, als Start in die neue Währung 'Gleiche Startchancen für alle, nannte man das. Aber 40 DM plus 1 Million Sachwerte waren etwas anderes als 40 DM plus Null!"

Die 40 DM Startgeld, welche von der "Bank Deutscher Länder" (heute: "Deutsche Bundesbank") an jeden Bürger ausgezahlt wurden, bezeichnet man auch als "Kopfgeld". Im August desselben Jahres gab es noch einmal 20 DM Kopfgeld. Unternehmen erhielten außerdem einen Betrag von 60 DM je Arbeitnehmer.

Mit diesem schulden- und zinsfreien Kopfgeld kam die im Zweiten Weltkrieg ruinierte deutsche Wirtschaft erstaunlich schnell wieder in Gang.

Aber weitere Kopfgelder wurden leider nicht mehr ausgezahlt. Statt dessen lieh die Bank Deutscher Länder bzw. die Deutsche Bundesbank jetzt alle nachfolgenden Geldschöpfungen gegen "Leitzinsen" an die privaten Geschäftsbanken aus. Über die "Geldpolitik" der Bundesbank ("Diskont-, Mindestreserve-, Offenmarkt-Politik" etc.) soll in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden, um das Wesentliche, nämlich das Schuld- und Zinsgeldwesen des Bankensystems, nicht aus den Augen zu verlieren.

Entscheidend ist, dass die Geschäftsbanken das ihnen von der Bundesbank geliehene Geld nur gegen Zinssätze. die weit über dem Leitzins der Bundesbank liegen. als "Kredit" weiterverleihen. Absurderweise verlangen sie also bei der Rückzahlung ("Tilgung") der Kredite mehr Geld zurück als sie überühaupt ausgeliehen haben! Es müssen also neue Gelder geliehen werden, um die Zinsen für die alten bezahlen zu können. So kommt der Zinseszinsmechanismus in Gang (Gebauer 1998. S. 6).

Der Zinseszinsmechanismus führt aber zu einer sich exponentiell beschleunigenden Verschuldung der Gesamtheit von Produzenten. Konsumenten und Staat ("Staatsverschuldung") beim Bankensystem (Bundesbank plus Geschäftsbanken). Das heutige Geldwesen erzeugt also eine kollektive Verschuldung (Lietaer 1999. S. 134-136).

Diese verhängnisvolle Entwicklung wäre nicht eingetreten, wenn die Bank Deutscher Länder bzw. die Deutsche Bundesbank ihre anfänglichen Kopfgeldzahlungen fortgesetzt hätte und dabei die Geldmenge dem Produktivitätsfortschritt angepaßt und den Geldumlauf durch Erhebung von Geldhortungsgebühren gesichert hätte, so wie es Gesell gefordert hat.

Da sich aber die Deutsche Bundesbank unverständlicherweise beharrlich weigert, ihren verhängnisvollen Kurs zu korrigieren. ist der Staat aufgerufen. das Geldwesen in seine Hand zu nehmen und den Geldkreislauf zu entstören, damit er sozialverträglich funktionieren kann.

Zur Erinnerung an des Währungsgesetz vom 20 Juni 1948 und zur Mahnung. die Kopfgeldzahlungen endlich fortzusetzen. sollte der 20. Juni zum "Tag des Kopfgeldes" erklärt werden.
(Aus: Der 3.Weg Juli 2000)
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