Eckhard Grimmel
Kann der Euro noch gerettet
werden?
- Ein Appell an den Gesetzgeber der Europäischen
Union -
Wer die Monatsberichte der Deutschen Bundesbank und der
Europäischen Zentralbank gratis abonniert hat, der kann leicht erkennen,
dass weder die bisherige Deutsche Mark noch der zukünftige Euro langfristig
überlebensfähig sind. Denn beide Währungen leiden, wie alle
anderen Währungen auch, unter ungenügenden rechtlichen Vorgaben
seitens der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen
Union. Auf diese legislativen Defizite sind beide mit Schreiben vom 19.
10. 1999. bzw. 17. 1. 2000. hingewiesen worden Der Appell an die für
die bundesdeutsche Gesetzgebung zuständigen Staatsorgane ist auch
im Dritten Weg (Heft 1 /21/ 1999, S. 22-24) abgedruckt. Der Appell an die
für die europäische Gesetzgebung zuständigen Organe hat
folgenden Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren
Die fortschreitende wirtschaftliche soziale, politische und ethische Destabilisierung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union macht eine tiefgreifende Umstrukturierung der Europäischen Zentralbank erforderlich: Der Europäischen Zentralbank sollte die, "Unabhängigkeit", entzogen werden Sie sollte verstaatlicht und verpflichtet werden die Geldschöpfung und Geldverwaltung nach den unten aufgeführten Grundsätzen zu praktizieren. Ich appelliere an Sie unverzüglich die Gesetzgebungsinitiative zu ergreifen.
A.Die Europäische Union errichtet eine staatliche Notenbank, die den Namen "Europäische Zentralbank", trägt.
B. Die Europäische Zentralbank steht unter der Aufsicht des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rechnungshofs.
C. Die Europäische Zentralbank hat folgende Aufgaben:
Geldschöpfung
Die Europäische Zentralbank gibt Bargeld schulden- und zinsfrei entweder an die Regierungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aus oder verteilt es als Kopfgeld gleichmässig auf die Bevölkerung der Mitgliedsstaaten oder hält es als Kreditgeld verfügbar.
Geldmengenregulierung
Die Europäische Zentralbank hält den durchschnittlichen Preisstand auf Dauer fest, in dem sie die umlaufende Geldmenge vermehrt oder vermindert, je nachdem ob die vom Europäischen Amt für Statistik ermittelten Preisindizes Neigung zum Sinken oder zum Steigen aufweisen.
Geldumlaufsicherung
Die Europäische Zentralbank sichert den stetigen Umlauf des Geldes in dem sie regelmässig oder unregelmässig, häufiger oder seltener je nach Erfordernis und Erfahrung bestimmte Geldstückelungen (z.B. 500 Euro Scheine) oder bestimmte Serien solcher Stückelungen zum Umtausch gegen neue Banknoten aufruft und Geldumtausch- d. h. Geldhortungsgebühren erhebt.
Spargeldannahme
Die Europäische Zentralbank nimmt Spargelder gebührenfrei an und zahlt diese auf Wunsch gebührenfrei wieder aus. Geldhortungsgebühren werden auf Spareinlagen nicht erhoben. Zinsen werden nicht gewährt.
Kreditgeldvergabe
Die Europäische Zentralbank vergibt aus Spargeldern
und Bargeldschöpfungen zinsfreie Kredite erhebt aber kostendeckende
Verwaltungsgebühren. Eine Giralgeldschöpfung, ist nicht zulässig
wohl aber Giralgeld mit 100% iger Bargelddeckung.
Geldüberweisung
Die Europäische Zentralbank führt Geldüberweisungsaufträge
aus und erhebt dafür kostendeckende Verwaltungsgebühren.
Wechselkursregulierung
Die Europäische Zentralbank setzt innerhalb angemessener
Zeitabschnitte die Wechselkurse des Euro gegenüber anderen Währungen
unter Beachtung der Produktivitätsentwicklungen im Einvernehmen mit
den zuständigen Notenbanken fest.
D. Die bisherigen privaten Geschäftsbanken in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können als Filialen der Europäischen Zentralbank in die staatliche Geldverwaltung integriert werden.
Mit freundlichen Grüssen
gez. Grimmel
Der Appell an den bundesdeutschen Gesetzgeber wurde vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in Bonn bzw. Berlin "geprüft'' und mit unwesentlichen bzw. abwegigen Argumenten zurückgewiesen. Der Appell an den EU-Gesetzgeber dagegen hat die "Prüfung'' seitens des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments in Luxemburg erfolgreich bestanden : "Der Ausschuss war der Auffassung dass Ihre Bemerkungen äusserst interessant sind und hat beschlossen Ihr Petition zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Wirtschaft und Währung weiterzuleiten damit Ihre Anmerkungen bei den zukünftigen Beratungen im Europäischen Parlament uneingeschränkt in Betracht gezogen werden können".
Trotz dieser positiven Reaktion des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments ist der Petent selbstverständlich nicht so naiv zu glauben, dass auf europäischer Ebene kurzfristige legislative Konsequenzen gezogen würden. Aber ein freiwirtschaftliches Rezept für die Rettung des Euro liegt jetzt wenigstens auf den Tischen bzw. in den Schubladen der Verantwortlichen und kann bei Bedarf hervorgeholt und angewandt werden.
(Aus: Der 3. Weg: Zeitschrift für die Natürliche
Wirtschaftsordnung, Juli 2000, Herausgeber: Freisoziale Union, Rappenbergstrasse
64, D-91757 Treuchtlingen)
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