Am 20.November 1959 verabschiedete die Generalversammlung
der Vereinte Nationen die Erklärung der Rechte des Kindes. Sie geht
wie in ihrer Präambel betont wird von dem Grundsatz aus, daß
die Menschheit dem Kind das Beste schuldet was sie zu geben hat Die in
der Erklärung genannten Rechte sind Großteils bereits in der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und in anderen früheren
Dokumenten enthalten. Die internationale Gemeinschaft hielt die besonderen
Bedürfnisse der Kinder aber für so vordringlich, daß sie
eine besondere und konkretere Erklärung nötig machten.
Am 21 Dezember 1976 erklärte die Generalversammlung
das Jahr 1979 zum Internationalen Jahr des Kindes. In einer diesbezüglichen
Resolution wurden reiche und arme Länder aufgerufen, ihre Vorhaben
zur Förderung des Wohlergehens der Kinder zu überprüfen.
Sie erinnerte weiters daran, daß 1979 der zwanzigste Jahrestag der
Erklärung der Rechte des Kindes begangen wird. auch dies könnte
als Anlaß dazu dienen, die Verwirklichung dieser Erklärung weiter
zu fördern.
Nachstehend wird der vollständige Text der Erklärung
der Vereinten Nationen vom 20. November 1959 wiedergegeben. In zehn sorgfältig
formulierten Grundsätze bekräftigt die Erklärung die Rechte
des Kindes auf besondere Schutz und Einrichtungen auf entsprechende Chancen
und Einrichtungen, um sich gesund und natürlich in Freiheit und Würde
entwickeln zu können; weiter, seinen Anspruch auf einen Namen und
eine Staatszugehörigkeit auf Anteilnahme an den Errungenschaften der
sozialen Sicherheit und auf ausreichende Ernährung, Wohnung Erholung
und ärztliche Betreuung Dem behinderten Kind soll die erforderliche
besondere Behandlung, Erziehung und Fürsorge zuteil werden. Das Kind
soll in einer Atmosphäre der Zuneigung und Sicherheit und - wo immer
dies möglich ist - in der Obhut und Verantwortung seiner Eltern aufwachsen.
Es hat Anspruch auf Erziehung und gehört zu den Ersten, die in Notlagen
Schutz und Hilfe erhalten müssen. Vor allem muß das Kind vor
jeder Art Vernachlässigung Grausamkeit und Ausnutzung geschützt
und vor Handlungen bewahrt werden, die irgendeine Form von Diskriminierung
fördern könnten. Abschließend unterstreicht die Erklärung,
das Kind soll " in einem Geist des Verstehens, der Duldsamkeit der Freundschaft
zwischen den Völkern sowie im Geist des Friedens und weltumspannender
Brüderlichkeit " erzogen werden.
ERKLÄRUNG DER RECHTE DES KINDES
Präambel
Da die Völker der Vereinten Nationen in der Satzung
ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte und an die Würde
und den Wert der menschlichen Person erneut bekräftigt und beschlossen
haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen bei größerer
Freiheit zu fördern : Da die Vereinten Nationen in der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte verkündet haben, daß jeder
Mensch Anspruch auf alle in dieser Erklärung enthaltenen Rechte und
Freiheiten hat ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa Rasse, Hautfarbe,
Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung,
nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen
Umständen: Da das Kind in Ermangelung körperlicher und geistiger
Reife der besonderen Sicherheit und Pflege vor und nach der Geburt bedarf
, einschließlich eines ausreichenden rechtlichen Schutzes : Da die
Notwendigkeit dieser besonderen Sicherheit bereits in der Genfer Erklärung
über die Rechte des Kindes vom Jahre 1924 ausgesprochen und in der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in den Satzungen der
Sonderorganisationen und anderen internationalen Organisationen, die sich
dem Wohlergehen des Kindes widmen, anerkannt worden ist :
Da die Menschheit dem Kinde ihr Bestes zu geben schuldig
ist,
verkündet die Generalversammlung
Grundsatz 1
Grundsatz 2
Grundsatz 3
Grundsatz 4
Grundsatz 5
Grundsatz 6
Grundsatz 7
Grundsatz 8
Grundsatz 9
Grundsatz 10
Öffentliche Verbreitung der Erklärung
1.Empfiehlt den Regierungen der Mitgliedstaaten,
den zuständigen Sonderorganisationen und den einschlägigen nichtstaatlichen
Organisationen, dem Text dieser Erklärung weitestgehend Publizität
zu verleihen :
2. ersucht der Generalsekretär, diese Erklärung
weiterhin verbreiten zu lassen und diesem Zweck alle zu seiner Verfügung
stehenden Mittel einzusetzen, um den Text in allen nur möglichen Sprachen
zu veröffentlichen und zu verteilen.
Nota Bene:
Es ist mir wichtig, dass ich am Abend auch für meinen
Partner Zeit habe. Meine Tochter sagt, niemand aus ihrer Klasse müsse
so früh zu Bett. Sie muss auch ab und zu im Haushalt helfen, was ebenfalls
meistens zu Auseinandersetzungen führt.
In welchem Alter haben denn Kinder welche Rechte und
Pflichten?
Erst im 17 Jahrhundert begannen Philosophen über
die Kindheit und damit über Erziehung nachzudenken. Rousseau und
Pestalozzi entwickelten ihre Ideen im 18. und 19 Jahrhundert Allmählich
entstanden pädagogische und erzieherische Vorstellungen und Rezepte
- und schliesslich auch eine Volksschule mit der Idee der Chancengleichheit
für alle Kinder.
Balance zwischen Strenge und Milde
Viele Eltern fühlen sich wegen der gestiegenen Erwartungen
von ihrem Nachwuchs dominiert der sogar terrorisiert. Umso wichtiger wird
deshalb die Frage, welche Rechte und Pflichten Kinder in einer modernen
Familie eigentlich haben.
Janusz Korczak, ein jüdischer Arzt und Pädagoge
leitete im Zweiten Weltkrieg im Warschauer Getto ein Waisenhaus, bis er
mit seinen Kindern in die Gaskammern von Treblinka abgeführt wurde.
In einem Buch zählte der "Pestalozzi von Warschau" unter anderem folgende
Kinderrechte auf: "Das Recht zu verlangen, dass man seinen Kummer ernst
nimmt, auf Geheimnisse, auf Spiel, auf einen guten Lehrer und auf seine
kleine Portion Himbeereis" (siehe Buchtipp).
1989 hat die Generalversammlung der Uno eine Konvention
über die Rechte des Kindes verabschiedet, die
noch am ersten Tag von 61 Staaten unterzeichnet wurde In 41 Artikeln werden
Meine eigenen Vorschläge für eine moderne
Erziehung sehen so aus:
Kinder haben aber nicht die Pflicht:
Kinder haben das Recht,
Buchtipp:
Haben Sie psychische oder soziale Probleme? Schreiben
Sie an: Koni Rohner, Beobachter Postfach 105, CH- 8117 Fällanden
folgende Erklärung der Rechte des Kindes, damit
es eine glückliche Kindheit hat und sowohl in seinem wie im Interesse
der Gesellschaft Nutzen aus den Rechten und Freiheiten zieht, die in ihr
ausgesprochen sind, und fordert Eltern, Männer und Frauen als Einzelpersonen,
Verbände und Gesellschaften, örtliche Behörden und nationale
Regierungen auf diese Rechte anzuerkennen und sich zu bemühen, ihrer
Befolgung durch gesetzgeberische und andere Maßnahmen unter Anwendung
nachstehender Grundsätze zunehmend Geltung zu verschaffen :
Das Kind erfreut sich aller in dieser Erklärung
enthaltene Rechte. Ohne jede Ausnahme und ohne Unterscheidung oder Benachteilung
durch Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder
sonstige Überzeugung, nationale oder soziale Herkunft, Eigentum, Geburt
oder sonstige Umstände, sowohl hinsichtlich seiner selbst wie seiner
Familie, hat das Kind auf diese Rechte Anspruch.
Das Kind genießt besonderen Schutz ; ihm werden
Gelegenheiten und Erleichterungen durch Gesetz und auf andere Weise gegeben,
sich gesund und natürlich in Freiheit und Würde körperlich,
geistig, moralisch, seelisch und sozial zu entwickeln. Das Beste des Kindes
ist für diese Gesetzgebung bestimmend.
Das Kind hat Anspruch auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit
von Geburt an.
Das Kind erfreut sich der Wohltaten der sozialen Sicherheit.
Es ist berechtigt, in Gesundheit heranzuwachsen und zu reifen : deshalb
werden ihm und seiner Mutter besondere Fürsorge und Schutz gewährt,
einschließlich angemessener Pflege vor und nach der Geburt. Das Kind
hat das Recht auf ausreichende Ernährung, Wohnung, Erholung und ärztliche
Betreuung.
Das Kind, das körperlich, geistig oder sozialbehindert
ist, erhält diejenige besondere Behandlung, Erziehung und Fürsorge,
die sein Zustand und seine Lage erfordern.
Das Kind bedarf zur vollen und harmonischen Entwicklung
seiner Person der Liebe und des Verständnisses. Es wächst, soweit
irgend möglich, in der Obhut und der Verantwortung seiner Eltern,
immer aber in einer Umgebung der Zuneigung und moralischer und materieller
Sicherheit auf im zartem Alter wird das Kind nicht von seiner Mutter getrennt,
außer durch ungewöhnliche Umstände. Gesellschaft und öffentliche
Stellen haben die Pflicht, alleinstehenden und mittellosen Kindern verstärkte
Fürsorge angedeihen zu lassen. Staatliche und anderweitige finanzielle
Unterstützung kinderreicher Familien ist wünschenswert.
Das Kind hat Anspruch auf unentgeltlichen Pflichtunterricht,
wenigstens in der Volksschule. Ihm wird eine Erziehung zuteil, die seine
allgemeine Bildung fördert und es auf der Grundlage gleicher Möglichkeiten
in den Stand setzt, seine Anlage, seine Urteilskraft, sein Verständnis
für moralische und soziale Verantwortung zu entwickeln und zu einem
nützlichen Glied der menschlichen Gemeinschaft zu werden. Das Beste
des Kindes ist der Leitgedanke für alle, die für seine Erziehung
und Führung Verantwortung tragen ; diese liegt zu allererst bei den
Eltern. Das Kind hat volle Gelegenheit zu Spiel und Erholung, die den gleichen
Erziehungszielen dienen sollen. Gesellschaft und Behörden fördern
die Durchsetzung dieses Rechtes.
Das Kind ist in allen Notlagen bei den Ersten, die Schutz
und Hilfe erhalten.
Das Kind wird vor Vernachlässigung, Grausamkeit
und Ausnutzung jeder Art geschützt. Es ist in keinem Fall Gegenstand
eines Handels. Das Kind wird erst nach Erreichung eines geeigneten Mindestalters
zur Arbeit zugelassen : nie wird es gezwungen oder wird es ihm erlaubt,
einen Beruf oder eine Tätigkeit auszuüben, die seiner Gesundheit
oder Erziehung schaden oder seine Körperliche, geistige oder moralische
Entwicklung hemmen.
Das Kind wird vor Handlungen bewahrt, die rassische,
religiöse oder andere Herabsetzung fördern. Es wird erzogen in
einem Geist des Verstehens, der Duldsamkeit, der Freundschaft zwischen
den Völkern, des Friedens, weltumspannender Brüderlichkeit und
in der Vorstellung, daß seine Kraft und Fahrigkeit dem Dienst an
seinen Mitmenschen zu widmen sind.
Die Generalversammlung, in Anbetracht, daß die
Erklärung der Rechte des Kindes Eltern, Männer und Frauen als
Einzelpersonen, Verbände und Gesellschaften, örtliche Behörden
und nationale Regierungen auffordert, die darin enthaltenen Rechte anzuerkennen
und sich um ihre Einhaltung zu bemühen,
Die heutige Fassung der Rechte des Kindes enthält
54 Artikeln; diese können von der Redaktion kostenlos bezogen werden.
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ERZIEHUNG: Haben Kinder Rechte?
(Aus Beobachter 13/20000, Postfach, 8021 Zürich)
Meine elfjährige Tochter ist ein richtiger "Nachtvogel"Wir
haben nun Grenzen gesetzt. Sie muss abends um Viertel nach neun im Bet
sein, darf da aber noch lesen.
Es ist in Ordnung, dass Sie auch Raum für sich und
Ihre Partnerschaft beanspruchen und deshalb Ihre Tochter zu Bett schicken.
Und dass alle an einem Haushalt Beteiligten gewisse Aufgaben übernehmen,
also auch die Kinder finde ich ebenfalls angebracht. Für eine Familie
ist es hilfreich, regelmässig "Konferenzen" durchzuführen, zum
Beispiel einmal pro Woche. An diesen Treffen können alle Familienmitglieder
ihre Bedürfnisse und ihren allfälligen Ärger ausdrücken;
gemeinsam kann man nach Lösungen suchen, die niemanden als Verlierer
dastehen lassen. Eine lebendige Familie handelt auf diese Weise die Regeln
fürs Zusammenleben immer wieder neu aus. Dennoch lohnt es sich, einmal
grundsätzlich über Rechte und Pflichten der Kinder nachzudenken.
Während angehende Lehrer nach der Maturität
in einer mehrjährigen Ausbildung die Grundlagen für ihre Arbeit
erwerben, sind Eltern weitgehend auf sich gestellt wenn es um die Ausgestaltung
ihrer Erziehungsprinzipien geht; häufig greifen sie auf ihre eigenen
guten und schlechten Erfahrungen als Kinder zurück. Die Verunsicherung
ist gross: Während es früher hiess: "Wer sein Kind liebt, der
züchtigt es", suggeriert heute die Werbung: "Wer sein Kind liebt,
kauft ihm Markenturnschuhe, Spielsachen und schickt es zum Reiten oder
in Sportklubs".
in ihr die verschiedensten Rechte festgehalten, zum Beispiel
die Rechte auf Meinungsäusserung,
auf Bildung, Spiel und Freiheit. Die extremsten Ansätze
stammen von den Vertretern der so genannten Antipädagogik, die die
Abschaffung aller Erziehung fordert.
Kinder haben die Pflicht,
- sich an die Regeln des Zusammenlebens in der Familie
zu halten;
- Rücksicht auf die andern Familienmitglieder zu
nehmen;
- einzelne Aufgaben für die Gemeinschaft zu übernehmen;
- die Eltern zu respektieren.
- die Erwartungen Wünsche und Träume der Eltern
zu erfüllen;
- dankbar dafür zu sein, dass sie leben und für
sie gesorgt wird;
- mit allem einverstanden zu sein;
- dem Leben der Eltern einen Sinn zu geben.
- versorgt, betreut und beschützt zu werden, solange
sie klein sind;
- trotz beschränkten Fähigkeiten als ganze
Menschen ernst genommen zu werden;
- sich der eigenen Natur gemäss zu entfalten;
- Fehler zu machen und Gefühle zu zeigen;
- zu lernen, Anregungen zu bekommen und Antworten auf
ihre Fragen zu erhalten;
- auf ein gutes Vorbild in den Erwachsenen;
- mit zunehmendem Alter angehört und in Familiensachen
mit einbezogen zu werden.
Janusz Korczak: "Das Recht des Kindes auf Achtung." Vandenhoeck
und Ruprecht, Göttingen 1998, FR 29.50.
(Aus Beobachter 13/20000, Postfach, 8021 Zürich)
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